Migration: FDP-Landtagsfraktion für umfassende Kontrollen und Zurückweisungen
Bretten/Bad Teinach. Migration ist immer noch das zentrale Problem der Staaten der Europäischen Union und insbesondere Deutschlands. Das derzeitige Asylsystem ist deshalb aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg untauglich, die Krise zu bewältigen.
„Viele Personen kommen aus asylfremden Gründen nach Europa und werden vom derzeitigen System nicht davon abgehalten, sich Deutschland als ihr Ziel auszusuchen. Deren Absicht ist es, hier möglichst lange bleiben zu können“, sagte FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL bei der Klausurtagung der liberalen Abgeordneten in Bad Teinach (Landkreis Calw).
Nach aktuell gelebter Praxis prüft Deutschland gemäß der Dublin-III-Verordnung nach erfolgtem Grenzübertritt, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, es beginnt ein langwieriges Verfahren. In den meisten Fällen können die betroffenen Personen nach Analyse der FDP-Landtagsabgeordneten einen rechtlich anerkannten Asylgrund allerdings offenkundig nicht geltend machen. Sie stützen sich damit in rechtsmissbräuchlicher Weise auf das Recht. Schließlich kommen sie auf dem Landweg zwangsweise aus einem sicheren Mitgliedsstaat der EU.
„Diese oft illegale, rechtswidrige Migration, die das Asylrecht zweckentfremdet, hat zu einem praktischen Scheitern des europäischen Grenz- und Aufenthaltsregimes geführt“, sagte FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung (Landkreis Karlsruhe/Wahlkreis Bretten). Infolgedessen muss sich aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg grundsätzlich etwas ändern.
Die FDP-Landtagsabgeordneten fordern:
„ Umfängliche Kontrollen all unserer Binnengrenzen
Umfassende Zurückweisungen an den Grenzen;
Wir schließen uns damit der Rechtsauffassung des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Papier an, wonach Zurückweisungen an den Binnengrenzen bereits jetzt nach § 18 AsylG möglich sind. Der Kernbereich unserer staatlichen Souveränität ist unantastbar und steht für uns über dem europäischen Recht.
Die Grünen befürchten einen Domino-Effekt, im Rahmen dessen andere Mitgliedsstaaten diese Praxis der sofortigen Zurückweisungen ebenfalls übernehmen. Polen, Österreich und andere Länder haben solches bereits angekündigt.
Wir wünschen diese Kettenreaktion ausdrücklich! Deutschland und Europa müssen ein deutliches Zeichen in die Herkunftsländer senden.
Änderung des Grundgesetzes; der subjektive Anspruch auf Asyl, der weder europa-, noch völkerrechtlich garantiert ist, muss auch auf nationaler Ebene in eine lediglich objektive Gewährleistung abgeändert werden, dies ist verfassungsrechtlich zulässig
Art. 16 a Abs. 1 GG soll wie folgt gefasst werden: „Politisch Verfolgten kann nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt werden.“
Art. 16 a Abs. 2 GG soll künftig die Ausschlussgründe des § 18 Abs. 2 AsylG enthalten.“